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Ausschreibung Schulrat 2024-2028 nach Rücktritt von R. Cuorad

25. Nov 2024

Mit dem Rücktritt von Reto Cuorad hat der Schulrat für den Rest der laufenden Amtsperiode, d.h. bis 31.07.2028, aktuell zwei Sitze vakant.

Mit Schreiben vom 11.11.2024 hat Herr Reto Cuorad aus persönlichen und beruflichen Gründen seinen Rücktritt aus dem Schulrat Bottmingen per 30.11.2024 erklärt. Herr Cuorad ist seit 28.09.2021 Mitglied des Schulrats. Wir danken ihm auch an dieser Stelle für seine wertvolle Behördentätigkeit.

Mit dem Rücktritt von Reto Cuorad hat der Schulrat für den Rest der laufenden Amtsperiode, d.h. bis 31.07.2028, aktuell zwei Sitze vakant. Der Termin für die Ersatzwahl wurde auf den 18.02.2025 angesetzt.

Gemäss Bildungsgesetz hat der Schulrat Bottmingen (betr. Kindergarten/ Primarschule/Tagesstruktur) im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Er ist dafür besorgt, dass die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Öffentlichkeit eingebracht werden können.
  • Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung.
  • Er wirkt bei der Erarbeitung des Schulprogramms mit und genehmigt dieses unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes und des Kantons.
  • Er wirkt bei der Erarbeitung von Massnahmen zu den Erkenntnissen aus der internen Evaluation und der Aufsicht mit, beschliesst diese und gewährleistet deren Umsetzung.
  • Er kann eine vermittelnde Rolle für Anliegen aller Schulbeteiligten einnehmen und hierfür zu Gesprächen aufbieten.
  • Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
  • Er beschliesst das Leitungsmodell der Schulleitung.
  • Er genehmigt die Organisation der Schulleitung.
  • Er unterstützt die Schulleitung bei der Erfüllung ihrer Arbeit.
  • Er ist gegenüber den Schulleitungen weisungsbefugt unter Sicherung der eigenverantwortlichen Gestaltungsspielräume der Schulen.
  • Er gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben des Kantons, des Bundes und der Einwohnergemeinde.
  • Er lässt zeitlich befristet operative Eingriffe in die Schulführung vornehmen, wenn wichtige rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden, das Funktionieren der Schule gefährdet ist oder eine Krisensituation besteht.
  • Er verabschiedet das Budget und die Rechnung zuhanden des Gemeinderats.

Des Weiteren obliegen ihm folgende Aufgaben in Bezug auf die schulergänzenden Tagesstrukturen und die Schulraumplanung der Gemeinde:

  • Aufsicht über das Tagesstrukturangebot sowie Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung.
  • Der Schulrat ist in der Projektsteuerung des Erweiterungsprojekts Schulraum Talholz vertreten.


Der zeitliche Aufwand im Schulrat Bottmingen umfasst durchschnittlich eine Abendsitzung pro Monat, eine Veranstaltung an einem Samstag sowie Schulbesuche bzw. Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Teilnahme an einzelnen Anlässen der Schule.
Anforderungen:

  • Interesse an Bildungsthemen, an der Schulentwicklung und der Arbeit an der Schule;
  • Interesse, Verantwortung für die Schule zu übernehmen. Fähigkeit zu strategischem und konzeptionellem Denken
  • Bereitschaft, einzelne Ressorts oder Aufgaben im Schulrat zu übernehmen sowie in Arbeitsgruppen mitzuarbeiten
  • Freude an der aktiven Auseinandersetzung mit Entscheidungsgrundlagen, am Mitentscheiden und an der Zusammenarbeit im Team.
  • Bereitschaft, Weiterbildungsangebote für Schulräte zu nutzen.
  • Zeitliche Verfügbarkeit.
  • Ein juristischer Hintergrund wäre bei der Besetzung der aktuellen Vakanz von Vorteil.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Franziska Neumann, Präsidentin Schulrat Bottmingen,  franziska.neumann@schule-bottmingen.ch. Gerne kann per Email auch ein telefonisches Gespräch vereinbart werden.
Sind Sie an der Mitarbeit im Schulrat Primarstufe Bottmingen interessiert, dann senden Sie bitte Ihre Kandidatur, bestehend aus Motivationsschreiben, Lebenslauf und Foto, bis spätestens 22. Dezember 2024 an die Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 1 (oder per E-Mail an anouk.pfrommer@bottmingen.ch) z. H. der Wahlbehörde ein.
Gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung wird der Schulrat durch die Gemeindekommission und den Gemeinderat als verbundene Wahlbehörde gewählt. Die Wahl erfolgt nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Wählbar ist jeder bzw. jede Stimmberechtigte der Gemeinde, mit Ausnahme der Gemeindeangestellten und der Lehrpersonen, die an der entsprechenden Gemeinde- oder Kreisschule unterrichten.

Gemeindeverwaltung

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