06. Dez 2024
Das kantonale Bauinspektorat stellt ab Januar 2025 den Baubewilligungsprozess um.
Neu werden die Baugesuchsunterlagen vor der Publikation und der öffentlichen Auflage durch das Bauinspektorat, die Gemeinden und Fachstellen eingehend auf die Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften vorgeprüft. Allfällige Projektanpassungen werden in dieser Prüfungsphase durch die Projektierenden umgesetzt. Im Anschluss werden die Gesuche im Amtsblatt publiziert und in der Standortgemeinde öffentlich aufgelegt. Einsprachen sind ab diesem Zeitpunkt, für die Dauer der Auflagefrist von 10 Tagen, möglich.
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