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Allgemeinverfügung: Bekämpfung des Japankäfers

04. Jul 2024

Allgemeinverfügung: Bekämpfung des Japankäfers
Allgemeinverfügung: Bekämpfung des Japankäfers

Mitte Juni dieses Jahres wurde ein Befallsherd von Popilla japonica in Münchenstein festgestellt.

Der Japankäfer ist in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungspflicht.
Die Kantone Baselland und Baselstadt haben bereits einige Massnahmen umgesetzt und einen Befallsherd (1 km Radius um den Fundort) sowie eine Pufferzone (5 km Radius um den Befallsherd) ausgeschieden. Da die Gemeinde Bottmingen oder Teile davon in der Pufferzone liegen, müssen folgende Massnahmen verfügt und umgesetzt werden:

  • Ab sofort bis zum 30. September 2024 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone hinaus verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Maschenweite von max. 5mm) abgedeckt wird und a) auf eine Grösse von max. 5cm gehäckselt wird oder b) eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung vom Ebenrain in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde.
  • Die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, ist nur erlaubt, wenn die Voraussetzungen nach Anhang 3 (siehe Verfügung) erfüllt sind.

Allgemeinverfügung Japankäfer

Karte Japankäfer

Informationen des Bundes

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