Abstimmung über eine kantonale Vorlage (keine eidgenössischen Vorlagen). Das Wahllokal Bottmingen ist am Morgen des Abstimmungssonntags für die persönliche Stimmabgabe geöffnet.
Kantonale Abstimmungsvorlage:
1. Änderung des Steuergesetzes, Vermögenssteuerreform I (Landratsvorlage 2022/152).
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens am Samstag, 5. November 2022, durch die Post zugestellt. Wer sein Abstimmungskuvert bis zu diesem Datum nicht erhalten hat, meldet dies bitte telefonisch beim Gemeindesekretariat, Tel. 061 426 10 14.
Für die kommende Abstimmung setzt der Kanton Basel-Landschaft erstmals ein Erklärvideo ein. Diese werden neu jeweils zusätzlich zum Abstimmungsbüchlein produziert und sollen helfen, die Abstimmungsvorlagen möglichst breit zu vermitteln. Die Publikation erfolgt auf der Internetseite des Kantons und auf dessen Social-Media-Kanälen. Zudem sind die Videos mit neben stehendem QR-Code (befindet sich auch auf dem Abstimmungsbüchlein) einfach aufrufbar.
Die Stimmabgabe kann brieflich oder persönlich erfolgen, die Anleitung dazu finden Sie auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises.
Das Stimmkuvert muss bis spätestens am Samstag, 26. November 2022, 17.00 Uhr, in der Gemeindeverwaltung eintreffen. Später eintreffende Stimm-/Wahlzettel sind ungültig. Für die persönliche Stimmabgabe ist das Wahllokal (Gemeindestube, Therwilerstrasse 16) am Abstimmungssonntag von 09.30 - 11.30 Uhr geöffnet.
Wer Stimm-/Wahlzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Stimm-/Wahlzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).