Im Kanton Basel-Landschaft werden keine sogenannten Leumundszeugnisse ausgestellt; mit der Revision des Gemeindegesetzes im Jahr 2003 wurde die gesetzliche Grundlage dafür gestrichen. Sie benötigen aber dennoch ein Leumundszeugnis? - Anstelle des Leumundszeugnisses stellt Ihnen die Gemeinde eine Niederlassungsbescheinigung aus. Diese, ergänzt mit einem Strafregisterauszug, ersetzt das nicht mehr existierende Leumundszeugnis.