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Leumundszeugnis

Im Kanton Basel-Landschaft werden keine sogenannten Leumundszeugnisse ausgestellt; mit der Revision des Gemeindegesetzes im Jahr 2003 wurde die gesetzliche Grundlage dafür gestrichen. Sie benötigen aber dennoch ein Leumundszeugnis? - Anstelle des Leumundszeugnisses stellt Ihnen die Gemeinde eine Niederlassungsbescheinigung aus. Diese, ergänzt mit einem Strafregisterauszug, ersetzt das nicht mehr existierende Leumundszeugnis.

Niederlassungsbescheinigung
Strafregisterauszüge
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