Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft, welches das bis anhin geltende Vormundschaftsrecht ablöst. Ziel dieses Gesetzes ist einerseits die Stärkung der Selbstbestimmung und der Familiensolidarität und andererseits die Professionalisierung der Behörde. Während bis anhin die vormundschaftlichen Aufgaben vor allem durch die kommunalen Vormundschaftsbehörden wahrgenommen wurden, werden mit dem neuen Gesetz professionelle Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) dafür zuständig sein.
Für die Gemeinden Allschwil, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Ettingen, Oberwil, Schönenbuch und Therwil nimmt die KESB Leimental die Aufgaben im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz wahr.