Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Bild
Bild

Kindes- und Erwachsenenschutz - Massnahmen

Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft, welches das bis anhin geltende Vormundschaftsrecht ablöst. Ziel dieses Gesetzes ist einerseits die Stärkung der Selbstbestimmung und der Familiensolidarität und andererseits die Professionalisierung der Behörde. Während bis anhin die vormundschaftlichen Aufgaben vor allem durch die kommunalen Vormundschaftsbehörden wahrgenommen wurden, werden mit dem neuen Gesetz professionelle Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) dafür zuständig sein.

Für die Gemeinden Allschwil, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Ettingen, Oberwil, Schönenbuch und Therwil nimmt die KESB Leimental die Aufgaben im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz wahr.

-

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen