Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Bild
Bild

Reittier - an- resp. abmelden

Sie haben ein Reittier, das der Kennzeichnungspflicht in der Gemeinde Bottmingen unterliegt?

Dann melden Sie dies den Einwohnerdiensten der Gemeindeverwaltung und lösen Sie ein Kennzeichen.

Adressänderungen und weitere Mutationen wie Verkauf, Verstellung, Schlachtung des Reittiers sind der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen mitzuteilen.

Bei Rückgabe der Kennzeichnungsnummer erhalten Sie das hinterlegte Depot von CHF 25.00 zurück.

Einwohnerdienste

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen