Sie haben ein Reittier, das der Kennzeichnungspflicht in der Gemeinde Bottmingen unterliegt?
Dann melden Sie dies den Einwohnerdiensten der Gemeindeverwaltung und lösen Sie ein Kennzeichen.
Adressänderungen und weitere Mutationen wie Verkauf, Verstellung, Schlachtung des Reittiers sind der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen mitzuteilen.
Bei Rückgabe der Kennzeichnungsnummer erhalten Sie das hinterlegte Depot von CHF 25.00 zurück.