Möchten Sie mit einem Reittier den Gemeindebann von Bottmingen benützen, muss Ihr Reittier gemäss Reglement über die Kennzeichnung von Reit- und Zugtieren vom 28.3.1994 gekennzeichnet werden. Ausgenommen davon sind
- die in der Landwirtschaft oder für therapeutische Zwecke eingesetzten Reittiere,
- die ausschliesslich auf privatem Grund und Boden gehaltenen Reittiere,
- Reittiere, die in Bottmingen nur an einer Veranstaltung teilnehmen.
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Reittiers sind Sie verpflichtet, Ihr Reittier der Gemeindeverwaltung zu melden und ein Kennzeichen zu lösen.
Ein Reittier-Kennzeichnen kostet CHF 50.00 (CHF 25.00 Gebühr und CHF 25.00 Depot). Bei Rückgabe des Kennzeichens wird das Depot rückerstattet.