Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Ebenfalls beitragspflichtig sind Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Personen ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber.
Seit 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in Kraft. Neu muss sich jeder Hausdienstarbeitgeber bei den Sozialversicherungen anmelden. Für Hausdienstarbeitgeber sowie für andere Kleinunternehmen bietet die Ausgleichskasse des Kantons Basel-Landschaft ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren an.
Im direkten Zusammenhang mit der AHV-Beitragspflicht stehen folgende Bereiche:
- Bestellung Versicherungsausweis AHV-IV
- Meldung von neueintretenden ArbeitnehmerInnen
- Anmeldung als Arbeitgeber
- Anmeldung als Selbständigerwerbende/r
- Anmeldung als Nichterwerbstätige/r
- Anmeldung als Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber