Gemeindebeiträge werden unter bestimmten Voraussetzungen u. a. an folgende Organisationen resp. Veranstaltungen ausgerichtet:
- Ortsvereine (nach den Richtlinien betr. die Förderung von Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen)
- Lokale und regionale Anlässe mit Bezug zur Gemeinde
- Kulturelle Institutionen in Basel-Stadt und der Region
- Berg- und andere finanzschwache Gemeinden