Wenn Sie sich als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde anmelden möchten, benötigen Sie für die Anmeldung an Ihrem Aufenthaltsort eine Bescheinigung für den auswärtigen Aufenthalt (= ehem. Heimatausweis). Die Bescheinigung ist eine Abschrift des Personenregisters und wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Sie bestätigt, dass Sie weiterhin in Ihrer Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig und stimmberechtigt sind. Die Bescheinigung für einen auswärtigen Aufenthalt wird in der Regel jeweils für ein Jahr ausgestellt.
Folgende Informationen werden für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung benötigt:
- Grund für den auswärtigen Aufenthalt (Studium, Arbeit etc.)
- Dauer des auswärtigen Aufenthalts (von/bis)
Die Bescheinigung kann telefonisch (Tel.-Nr. 061 426 10 10), per E-Mail (einwohnerdienste@bottmingen.ch) oder persönlich bei den Einwohnerdiensten angefordert werden.
Preis: 0 CHF
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