Ist es Ihnen nicht möglich, innert der angesetzten Frist die Steuererklärung einzureichen?
Hier können Sie eine Verlängerung der Einreichungsfrist beantragen.
Alle kostenlosen Fristerstreckungen, d.h. Fristerstreckungen bis 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinaus, werden stillschweigend gewährt. Für solche Fristerstreckungen sind keine Gesuche einzureichen. Sie werden weder bearbeitet noch bestätigt.
Für Fristerstreckungen, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben.