Gesuche um Freinachtbewilligung beinhalten den Wirtschaftsbetrieb über 24.00 Uhr hinaus.
Die Gesuche sind drei bis vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Das Gesuchsformular (siehe oben: interner Link - Onlineformular) können Sie bei der Gemeindeverwaltung beziehen oder direkt am Online-Schalter herunterladen.
Demgegenüber werden Bewilligungen für das Überwirten in Betrieben (Freinächte) sowie Bewilligungen für Tombola und Lottomatch nach wie vor durch den Fachbereich Bewilligungen der Sicherheitsdirektion BL erteilt.
Dieses Gesuchsformular kann auf der Homepage des Kantons unter Gastwirtschaftsbewilligung in Betrieben, Antrag für eine Freinachtbewilligung bezogen werden.