Die Sozialhilfe hilft Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Gesetzliche Grundlagen sind das Kantonale Sozialhilfegesetz und die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS).
Die Sozialen Dienste der Gemeinde Bottmingen klären die Situation umfassend und professionell ab und stellen Anträge an die Sozialhilfebehörde. Die Fallführung wird im Auftrag der Sozialhilfebehörde durch die Sozialen Dienste vollzogen.
Ihre Anfrage wird vertrauensvoll, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt. Oft macht es Sinn, sich frühzeitig um die Lösung von Problemen zu kümmern. Zögern Sie nicht, die Hilfe der Sozialen Dienste und der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.