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Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Kultur, Freizeit und Sport

Die Benützung des öffentlichen Grundes für Festivitäten, Festwirtschaften, Lotto- und Lotterie-Veranstaltungen sowie Tombolas ist bewilligungspflichtig.

Zudem schreiben das kantonale Gastgewerbegesetz und die dazugehörigen Verordnungen vor, dass Gelegenheitswirtschaften (Anlässe, an denen Speisen und Getränke verkauft und an Ort und Stelle konsumiert werden) und Freinächte (entgeltliche Bewirtung dauert länger als bis 24.00 Uhr) bewilligungspflichtig sind.

Aushang Veranstaltungsplakate / Werbeplakate - temporär
Freinacht - Bewilligung beantragen
Gelegenheitswirtschaft - Bewilligung beantragen
Gemeindelokalitäten, Nutzung/Miete
Lotto / Lotterie - Bewilligung beantragen
Reklameeinrichtungen - Bewilligung beantragen
Strassenwesen, Strassenareal
Tombola - Bewilligung beantragen
Stabsstelle Verwalter

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