Schulisches Lernen findet im Unterricht statt. Die Schule fördert das selbständige Lernen und die zunehmende Verantwortung für den eigenen Lernprozess hauptsächlich im Unterricht. Dazu gehören grundsätzlich auch Übungs- und Vertiefungsphasen. Die Lehrperson achtet auf einen sinnvollen und abwechslungsreichen Inhalt der Hausaufgaben.
Zeitliche Vorgaben zu den Hausaufgaben:
Kindergarten: keine Hausaufgaben
1. und 2. Klasse: max. 20 min pro Woche
Ziel: Die Schülerinnen und Schüler können am Ende der 2. Klasse 15 min in der Woche an den Hausaufgaben arbeiten.
3. und 4. Klasse: max. 40 min pro Woche
Ziel: Die Mittelstufe knüpft an die Ziele der 2. Klasse an. Die Schülerinnen und Schüler können am Ende der 4. Klasse 30 min in der Woche an den Hausaufgaben arbeiten.
5.und 6. Klasse: max. 60 min pro Woche
Ziel: Aufbauend auf die 3. und 4. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler zum Ziel 50 min pro Woche hingeführt.
Allgemein gilt: Die Testvorbereitungszeit wird, wenn möglich, in die Hausaufgabenzeit integriert. Aus diesem Grund kann die Hausaufgabenzeit aber auch überschritten werden.
Es gibt keine Hausaufgaben von Freitag bis Montag sowie über Feiertage und Ferien.
Stand 13.10.2020
Grundsatz: Ich begegne anderen Menschen mit Achtung und Wertschätzung.
Stand 13.10.2020
Grundsatz: Ich begegne anderen Menschen mit Achtung und Wertschätzung. Ich verhalte mich so, dass ich niemanden gefährde und nichts Schaden leiden muss.
Stand 13.10.2020
Grundsatz: Ich begegne anderen Menschen mit Achtung und Wertschätzung. Ich gefährde niemanden und achte darauf, dass nichts und Niemand Schaden leiden muss.
Stand 06.11.2024
Der Heilpädagogische Dienst Kindergarten ist Fachstelle für Kindergartenkinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen, die eine spezielle Förderung benötigen, die der Regelunterricht nicht bieten kann. Er wird von einer heilpädagogischen Fachperson geführt, die über ein anerkanntes Diplom in Schulischer Heilpädagogik verfügt. Die Heilpädagogik Kindergarten erfüllt eine präventive Funktion bei der Früherfassung dieser Kinder (Reihenuntersuchung). Durch gezielte Unterstützung nutzt sie die Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten der Kinder bestmöglich. Dabei ist die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den Kindergartenlehrpersonen selbstverständlich.
Bei Bedarf macht die zuständige Fachperson auch Abklärungen zur Entscheidungshilfe für einen optimalen Schulübertritt.
Stand 13.10.2020
Zur Förderung der Herkunftssprache, der Mehrsprachigkeit und zur Unterstützung der Integration bieten staatliche und nichtstaatliche Trägerschaften ab Kindergartenalter Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur an. Der Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur findet in der Regel ausserhalb der regulären Unterrichtszeit statt und wird nicht durch die Schule Bottmingen erteilt. Wenn Ihr Kind fremdsprachig ist, erhält es entsprechende Unterlagen direkt von der Klassenlehrperson. Falls Ihr Kind neu an unserer Schule ist und Sie sich für einen HSK-Kurs interessieren, können Sie die Unterlagen auch über unser Sekretariat beziehen.
Stand 13.10.2020