Eine ausgewogene, gesunde Pausenverpflegung unterstützt die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit, die während eines Schulmorgens von Ihrem Kind gefordert wird und beeinflusst seine Konzentrationsfähigkeit positiv. Um auch die Kinder für dieses Thema zu sensibilisieren, führen wir im Rahmen der Gesundheitsförderung in der Primarschule jährlich zweimal die Aktion "Gsunds Znüni" durch. Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe bereiten an diesen Tagen für die ganze Schule eine schmackhafte, gesunde Pausenverpflegung vor und das Thema wird gleichzeitig in allen Klassen angesprochen. Wir freuen uns, wenn Sie als Erziehungsberechtigte diese Bemühungen zusätzlich unterstützen, denn wir stellen leider fest, dass die Kinder noch zu oft Süssigkeiten und stark gezuckerte Getränke als Pausenverpflegung konsumieren (siehe auch Znünitisch im Kindergarten).
Stand 13.10.2020
Die Gliederung der achtjährigen Primarstufe erfolgt in Bottmingen nach dem Modell 2/2/4, was folgende drei Stufen ergibt:
2 Jahre Kindergarten (1. und 2. Klasse Kindergarten)
2 Jahre Unterstufe (1. und 2. Klasse Primarschule)
4 Jahre Mittelstufe (3. bis 6. Klasse Primarschule)
Nach jeder Stufe erfolgt in der Regel auch ein Wechsel der Klassenlehrperson.
Stand 13.10.2020
Selbstverständlich möchten wir Probleme schon gar nicht erst entstehen lassen und mit einem guten Einvernehmen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten lassen sich auftretende Schwierigkeiten in der Regel vorher lösen.
Trotzdem kann es vorkommen, dass Erziehungsberechtigte mit einer Lehrperson bei gewissen Fragen nicht einer Meinung sind. Schulleitung und Lehrpersonen arbeiten darauf hin, für solche Probleme gemeinsam eine Lösung zu finden. Es ist uns ein Anliegen, dass mögliche Unstimmigkeiten rasch und offen angegangen werden.
Bitte sprechen Sie die Lehrperson Ihres Kindes direkt und frühzeitig auf ein Problem an. Sie kann Ihnen dann die Gründe für ein Verhalten oder eine ergriffene Massnahme erklären und das Problem ist damit vielleicht schon aus der Welt geschafft. Ihre Rückmeldungen sind für die Lehrperson wichtig, damit sie ihr Verhalten überdenken und im Bedarfsfall ändern kann. Auch zusätzliche Informationen aus dem Elternhaus können bei der Suche nach Lösungen hilfreich sein. Manchmal können besondere Vorkommnisse ein Kind belasten und sein Verhalten beeinflussen. Wenn beide Seiten darüber Bescheid wissen, erhält das Kind gezielter Unterstützung. Selbstverständlich behandeln wir persönliche Mitteilungen der Erziehungsberechtigten vertraulich. Sämtliche Lehrpersonen unterstehen gemäss Personalgesetz des Kantons Basel-Landschaft der amtlichen Schweigepflicht.
Sollte einmal in einem Konfliktfall mit einer Lehrperson im Gespräch keine Einigung zustande kommen oder sind Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden, wenden Sie sich umgehend an die Schulleitung als erste Rekursinstanz. Sie wird versuchen, gemeinsam mit Ihnen und der Lehrperson eine Lösung zu finden. Sollte es trotz der Vermittlung der Schulleitung zu keiner Einigung kommen oder sind Sie mit einem Entscheid der Schulleitung nicht einverstanden, wenden Sie sich an den Schulrat als nächstfolgende Rekursinstanz.
Wir bitten Sie, bei Unstimmigkeiten in dieser Weise vorzugehen und den Instanzenweg einzuhalten.
Stand 13.10.2020
Im Kindergarten und in der Primarschule führen wir regelmässig Projektwochen durch. Während der Projektwochen arbeiten alle Kinder in alters- und klassengemischten Gruppen zu einem Oberthema. Die Projektwochen finden jeweils zwischen Frühling und Sommer statt (in der Primarschule jährlich, im Kindergarten zweijährlich). Wir informieren Sie frühzeitig über geänderte Unterrichtszeiten.
Stand 13.10.2020
Das Pädagogisch-Therapeutische Zentrum (ptz) für Kinder BL bietet Psychomotorik-Therapie für Kindergarten- und Primarschulkinder im Kanton Baselland an. Die Psychomotorik-Therapie ist ein schulisches Förderangebot und wird vom Kanton finanziert.
Die Psychomotorik-Therapie unterstützt Kinder in ihren grob-, fein- und grafomotorischen Entwicklungs- und Ausdrucksmöglichkeiten. In Einzeltherapien sowie in Kleingruppen steht oft auch die Gestaltung von Beziehung und sozialem Umgang im Zentrum.
Eine Anmeldung zur psychomotorischen Abklärung und Therapie erfolgt im Einverständnis der Eltern durch die Kinderärztin/den Kinderarzt, den Schulpsychologischen Dienst (SPD), den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) oder eine andere pädiatrische Institution. Weitere Infos finde Sie unter: www.ptz-bl.ch
Stand 13.10.2020