Der Kindergarteneintritt ist ein wichtiger Moment im Leben eines Kindes und seiner Familie. Es ist uns deshalb ein besonderes Anliegen, Ihrem Kind einen optimalen Start zu ermöglichen und auch Sie als Erziehungsberechtigte frühzeitig mit den wichtigsten Belangen des Kindergartens vertraut zu machen.
Wir führen jährlich zwischen Fasnachts- und Frühlingsferien eine Informationsveranstaltung durch, zu der Sie eine persönliche Einladung erhalten, wenn Sie in Bottmingen wohnhaft und Erziehungsberechtigte eines Kindes sind, das im darauffolgenden Sommer den Kindergarten besuchen wird.
Stand 13.10.2020
Es ist uns ein Anliegen, Ihrem Kind einen möglichst optimalen Start in die Primarschule zu ermöglichen. Darum führen wir jährlich bereits im November eine Informationsveranstaltung zum Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule durch, um Sie frühzeitig mit dem Übertrittsprozedere vertraut zu machen. Wenn Sie in Bottmingen wohnhaft und Erziehungsberechtigte eines Kindergartenkindes sind, das im darauffolgenden Sommer in die Primarschule eintreten wird, werden Sie zu gegebener Zeit persönlich zu dieser Infoveranstaltung eingeladen.
Stand 13.10.2020
Die Schulleitungen der Primar- und Sekundarschule informieren im Herbst die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen an einer gemeinsamen Informationsveranstaltung zum Ablauf des Übertrittsprozederes und über die Anforderungen und weitere Belange der Sekundarschule.
Stand 13.10.2020
Ab zweiter Klasse unterrichten wir diejenigen Kinder, die einer intensiveren Förderung bedürfen, mit der Integrativen Schulungsform (ISF). Sie werden in den Regelklassen unterstützt durch eine Schulische Heilpädagogin oder einen Schulischen Heilpädagogen. Von ISF profitieren einerseits Kinder mit Leistungsschwächen in mehr als einem isolierten Bereich, die Mühe haben, die Lernziele zu erreichen. Andererseits können mit ISF Kinder unterstützt werden, deren Verhalten entweder zu Leistungsproblemen und Unterrichtsstörungen führt oder die soziale Integration gefährdet. Die Aufnahme in die Integrative Schulungsform kann nur mit einer Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst) erfolgen.
Sollte trotz ISF die optimale Förderung eines Kindes an unserer Schule nicht möglich sein, klären wir den Besuch einer Kleinklasse in einer Nachbarsgemeinde ab.
Stand 13.10.2020
Gestützt auf eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst begleiten Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen Kinder im schulischen Umfeld und fördern ihr soziales Verhalten und ihre soziale Interaktion. Sie haben keine Unterrichtsfunktion.
Stand 13.10.2020
Anspruch auf Leistungen der Sonderschulung haben Kinder, welche infolge einer Behinderung nur mit zusätzlichen Massnahmen eine öffentliche Schule besuchen können oder auf eine spezielle Schulung angewiesen sind. Die Integrative Sonderschulung kann einzeln (Einzelintegration EI) oder gruppenweise in einer Regelklasse (Integrationsklasse IK) erfolgen. Dabei müssen sowohl die Gegebenheiten und Möglichkeiten der Regelschule als auch die Voraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie der ganzen Klasse berücksichtigt werden.
Der Anspruch auf Integrative Sonderschulung in einem unserer Kindergärten oder in unserer Primarschule sowie der Förder- und Unterstützungsbedarf werden auf Gesuch der Erziehungsberechtigten von den zuständigen kantonalen Fachstellen abgeklärt. Wenn Sie eine Integrative Sonderschulung für Ihr Kind vorsehen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der Schulleitung in Verbindung.
Im Kindergarten und in der Primarschule sind Einzelintegrationen möglich. Eine Integrationsklasse führen wir aktuell nicht.
Stand 13.10.2020