Selbstverständlich möchten wir Probleme schon gar nicht erst entstehen lassen und mit einem guten Einvernehmen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten lassen sich auftretende Schwierigkeiten in der Regel vorher lösen.
Trotzdem kann es vorkommen, dass Erziehungsberechtigte mit einer Lehrperson bei gewissen Fragen nicht einer Meinung sind. Schulleitung und Lehrpersonen arbeiten darauf hin, für solche Probleme gemeinsam eine Lösung zu finden. Es ist uns ein Anliegen, dass mögliche Unstimmigkeiten rasch und offen angegangen werden.
Bitte sprechen Sie die Lehrperson Ihres Kindes direkt und frühzeitig auf ein Problem an. Sie kann Ihnen dann die Gründe für ein Verhalten oder eine ergriffene Massnahme erklären und das Problem ist damit vielleicht schon aus der Welt geschafft. Ihre Rückmeldungen sind für die Lehrperson wichtig, damit sie ihr Verhalten überdenken und im Bedarfsfall ändern kann. Auch zusätzliche Informationen aus dem Elternhaus können bei der Suche nach Lösungen hilfreich sein. Manchmal können besondere Vorkommnisse ein Kind belasten und sein Verhalten beeinflussen. Wenn beide Seiten darüber Bescheid wissen, erhält das Kind gezielter Unterstützung. Selbstverständlich behandeln wir persönliche Mitteilungen der Erziehungsberechtigten vertraulich. Sämtliche Lehrpersonen unterstehen gemäss Personalgesetz des Kantons Basel-Landschaft der amtlichen Schweigepflicht.
Sollte einmal in einem Konfliktfall mit einer Lehrperson im Gespräch keine Einigung zustande kommen oder sind Sie mit einem Entscheid nicht einverstanden, wenden Sie sich umgehend an die Schulleitung als erste Rekursinstanz. Sie wird versuchen, gemeinsam mit Ihnen und der Lehrperson eine Lösung zu finden. Sollte es trotz der Vermittlung der Schulleitung zu keiner Einigung kommen oder sind Sie mit einem Entscheid der Schulleitung nicht einverstanden, wenden Sie sich an den Schulrat als nächstfolgende Rekursinstanz.
Wir bitten Sie, bei Unstimmigkeiten in dieser Weise vorzugehen und den Instanzenweg einzuhalten.
Stand 13.10.2020
Im Kindergarten und in der Primarschule führen wir regelmässig Projektwochen durch. Während der Projektwochen arbeiten alle Kinder in alters- und klassengemischten Gruppen zu einem Oberthema. Die Projektwochen finden jeweils zwischen Frühling und Sommer statt (in der Primarschule jährlich, im Kindergarten zweijährlich). Wir informieren Sie frühzeitig über geänderte Unterrichtszeiten.
Stand 13.10.2020
Das Pädagogisch-Therapeutische Zentrum (ptz) für Kinder BL bietet Psychomotorik-Therapie für Kindergarten- und Primarschulkinder im Kanton Baselland an. Die Psychomotorik-Therapie ist ein schulisches Förderangebot und wird vom Kanton finanziert.
Die Psychomotorik-Therapie unterstützt Kinder in ihren grob-, fein- und grafomotorischen Entwicklungs- und Ausdrucksmöglichkeiten. In Einzeltherapien sowie in Kleingruppen steht oft auch die Gestaltung von Beziehung und sozialem Umgang im Zentrum.
Eine Anmeldung zur psychomotorischen Abklärung und Therapie erfolgt im Einverständnis der Eltern durch die Kinderärztin/den Kinderarzt, den Schulpsychologischen Dienst (SPD), den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) oder eine andere pädiatrische Institution. Weitere Infos finde Sie unter: www.ptz-bl.ch
Stand 13.10.2020
In der Woche des 11. Novembers jeweils am Donnerstagabend ziehen die Kindergartenkinder mit ihren Räbeliechtli durchs Dorf und treffen sich zum Abschluss an einem grossen Feuer. Zum Schnitzen der Lichter ist Ihre Mithilfe herzlich willkommen. Genaue Informationen erhalten Sie zu gegebener Zeit von der Kindergartenlehrperson Ihres Kindes.
Stand 13.10.2020
Gemäss Bundesgesetz über den Schutz vor Passivrauchen ist das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen untersagt. Dass alle Kindergarten- und Schulgebäude dazu gehören, halten wir für selbstverständlich. Darüber hinaus gilt das Verbot laut Verordnung der Gemeinde Bottmingen auch auf dem gesamten Schulareal. Der Gemeinderat befindet über Ausnahmen ausserhalb des Schulbetriebs, die Schulleitung über Ausnahmen während des Schulbetriebs. Innerhalb der Gebäude werden von der Schulleitung keine Ausnahmen bewilligt.
Stand 13.10.2020
Der Religionsunterricht der Landeskirchen wird ökumenisch erteilt und steht allen Kindern unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit offen. Die Lektionen sind in den Blockzeiten-Stundenplan integriert. Die Landeskirchen führen im Laufe des Schuljahres zusätzlich einzelne, nach Konfessionen getrennte Veranstaltungen für diejenigen Kinder durch, die einer der Landeskirchen angehören. Eine Einladung erfolgt jeweils durch die Pfarrämter und wird Ihnen von der Klassenlehrperson Ihres Kindes weitergeleitet.
Die Lehrpersonen für Religion werden von den Landeskirchen eingesetzt und unterstehen nicht der Aufsichtspflicht der Schulleitung Primarschule. Wenn Sie Fragen zum Religionsunterricht haben, nehmen Sie deshalb bitte direkt mit den zuständigen Pfarrämtern Kontakt auf.
Die Abmeldung des Religionsunterrichtes kann nur über die Religionslehrperson erfolgen, nicht über die Klassenlehrperson. Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur innerhalb der ersten beiden Monate des Schuljahres (August / September) möglich.
Stand 26.09.2024
Vor dem ersten Kindergarten, im Rahmen der Vierjahresuntersuchung und in der 5. Klasse finden für alle Schülerinnen und Schüler obligatorische Reihenuntersuchungen statt. Es steht Ihnen frei, die Untersuchung durch unseren Schularzt, Herrn Dr. med. Philippe Mosimann, oder Ihren privaten Kinderarzt durchführen zu lassen. Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie jeweils frühzeitig mit den Anmeldeunterlagen oder von der Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Neu aus anderen Kantonen oder dem Ausland zugezogene Kinder können zu den Untersuchungen ebenfalls aufgeboten werden.
Stand 13.10.2020
Lehrpersonen und Kinder freuen sich, wenn Sie am Schulgeschehen Anteil nehmen. Unsere Schule pflegt im Jahresablauf zahlreiche traditionelle Feste und Anlässe, an denen Sie herzlich willkommen sind und einen guten Einblick in unsere gemeinsame Arbeit gewinnen können. Nach Absprache mit der jeweiligen Lehrperson können Sie jederzeit den Unterricht in der Klasse Ihres Kindes besuchen.
Stand 13.10.2020
Der Schulpsychologische Dienst berät Erziehungsberechtigte und ihre Kinder, Lehrpersonen und Schulbehörden in Erziehungs-, Schul- und Lernfragen. In der Regel erfolgt bei auftretenden schulischen Problemen die Anmeldung zur Abklärung durch die Klassenlehrperson. Sie informiert Sie gerne über das Vorgehen.
Stand 13.10.2020
Nebst Exkursionen zur Vertiefung des Unterrichtsstoffs oder zur Erkundung der näheren Umgebung führt jede Klasse in der Regel einmal pro Schuljahr eine Schulreise durch. Die Kosten für die jährliche Schulreise werden von der Gemeinde übernommen.
Stand 13.10.2020
Bei der Schulsozialarbeit handelt es sich um ein Unterstützungsanbot im schulischen Alltag, das sowohl von den Schülerinnen und Schülern, den Lehrpersonen und auch den Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden kann. Die Schulsozialarbeit ist eine niederschwellige Anlaufstelle mit der Möglichkeit für kurzfristige Beratung und Begleitung bei sozialen und persönlichen Problemen, in Konfliktfällen, Krisensituationen oder in der Bewältigung von Alltagsproblemen. Die Beratungen erfolgen lösungs- und ressourcenorientiert und auf freiwilliger Basis. Zu den Aufgaben der Schulsozialarbeit gehören nebst personenbezogenen Beratungen auch die Mitarbeit an Präventions- und Interventionsprojekten in Schulklassen, die Förderung einer positiven Schulhauskultur, die Vernetzung und Zusammenarbeit mit weiteren Fachstellen, um nur einige der wichtigsten hier zu nennen.
Stand 13.10.2020
Die eigenständige Bewältigung des Schulwegs gehört zur Erfahrungs- und Erlebniswelt eines Kindes und ist ein wichtiger Entwicklungsschritt Richtung Selbstständigkeit. Unsere einheitlichen Unterrichtszeiten ermöglichen allen Kindern ein gemeinsames Zurücklegen des Schulwegs. Wir begrüssen es, wenn die Kinder nach Möglichkeit den Schulweg zu Fuss gehen.
Schülerinnen und Schülern der 5. Klasse ist nach erfolgter Verkehrsschulung die Benützung des Fahrrads mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gestattet.
Im Flyer „Schulwege in Bottmingen“ der Gemeinde Bottmingen finden Sie weitere Informationen und einen Dorfplan mit den geeignetsten Schulwegen zu den Schulanlagen.
Stand 13.10.2020
In der Primarschule wird die dritte Sportlektion wöchentlich als Schwimmstunde unterrichtet. Für den Schwimmunterricht steht uns im Winter das Hallenbad im Schulhaus Burggarten zur Verfügung. Im Sommer findet er nach Möglichkeit im Freibad statt.
Die Kindergartenkinder besuchen im zweiten Kindergartenjahr ab den Herbst- bis zu den Frühlingsferien alle vier Wochen an einem Nachmittag das Hallenbad.
Während der Schwimmlektionen im Hallenbad wird von der Gemeinde eine zusätzliche Aufsichtsperson mit einer Ausbildung in Wassersicherheit eingesetzt.
Stand 13.10.2020
Unsere Sporttage gehören als bewegungsfördernde Anlässe zum Schuljahresablauf.
Die Kindergärten führen ihren Sporttag jeweils am Donnerstagvormittag vor den Frühlingsferien im Schulhaus Burggarten durch.
In der Primarschule findet er am Freitag der fünften Schulwoche nach den Sommerferien statt (Verschiebedatum Freitag, sechste Schulwoche). Über veränderte Unterrichtszeiten werden Sie frühzeitig informiert.
Stand 13.10.2020
Bei Krankheit oder Abwesenheit einer Kindergartenlehrperson werden ihre Unterrichtsstunden von einer Stellvertretung übernommen. Falls es uns trotz aller Bemühungen einmal nicht gelingen sollte, bei kurzfristigen Absenzen eine Vertretung zu finden, muss der Unterricht leider ausfallen. Sie werden per Rundtelefon darüber informiert. Haben Sie für diese Zeit keine Betreuung, so besteht die Möglichkeit, ihr Kind in einen andern Kindergarten zu bringen. In der Regel arbeiten die Kindergärten für diese Notfalllösung wie folgt zusammen: Blauen A und Blauen B, Talholz A und Talholz B, Ruchholz und Felixhägli A und B.
Stand 13.10.2020
Bei Krankheit oder Abwesenheit einer Lehrperson werden ihre Stunden von einer Stellvertretung übernommen. Falls es uns nicht gelingt, bei kurzfristigen Absenzen eine Vertretung zu finden, werden die Kinder von anderen Lehrpersonen des Schulhauses betreut.
Stand 13.10.2020
Unser Tagesschulmodell umfasst ergänzend zum Schulunterricht ein freiwilliges pädagogisches Betreuungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Kindergarten und Primarschule). Darin integriert ist eine Verpflegungsmöglichkeit über Mittag (Mittagstisch). Sie können das Tagesschulangebot auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst nutzen, unabhängig davon, welche Klasse Ihr Kind besucht. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Tagesschule.
Stand 13.10.2020
Immer mehr Schülerinnen und Schüler benützen für ihren Schulweg Mini - Trottinetts oder andere fahrzeugähnliche Geräte. Leider beherrschen nicht alle Kinder deren Handhabung ausreichend oder gefährden sich durch eine gefährliche Fahrweise selbst. Bitte machen Sie ihr Kind auf die Verkehrsregeln und auf mögliche Gefahren aufmerksam, wenn Sie ihm den Gebrauch erlauben. Kindern der Unterstufe ist die Benützung von Trottinetts auf dem Schulweg nur mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten gestattet.
Aus Rücksicht auf andere Kinder ist das Fahren während der Pausen und in den Gebäuden verboten. Während des Unterrichts müssen die Trottinetts vor dem Schulhaus und eventuell mit einem Schloss gesichert werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für beschädigte oder fehlende Geräte.
Stand 13.10.2020
Wir achten auf ein wertschätzendes Zusammenleben der Schülerinnen und Schüler, der Lehrpersonen und des nicht unterrichtenden Personals im Schulalltag. Wir sind dabei auf eine gute Zusammenarbeit und die Unterstützung der Erziehungsberechtigten angewiesen.
Sie werden jeweils an den Elternabenden von den Klassenlehrpersonen über die Ziele mit der Klasse, die Regeln im Umgang der Kinder untereinander und über die wichtigsten Regeln innerhalb der Schulhäuser und des ganzen Schulbetriebs informiert. Selbstverständlich können im Schulalltag mit so vielen Schülerinnen und Schülern Streitereien vorkommen. In der Regel klären wir auftretende Konflikte gemeinsam mit den Kindern und binden sie ihrem Alter entsprechend in die Verantwortung ein.
Die Klassenlehrperson informiert Sie als Erziehungsberechtigte bei disziplinarischen Schwierigkeiten, wenn Ihre Hilfe notwendig wird oder besondere Massnahmen getroffen werden müssen. Bei schweren und wiederholten Vorfällen erfolgt die Mitteilung auch an die Schulleitung.
Stand 13.10.2020
Zur Förderung der Herkunftssprache, der Mehrsprachigkeit und zur Unterstützung der Integration bieten staatliche und nichtstaatliche Trägerschaften ab Kindergartenalter Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur an. Der Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur findet in der Regel ausserhalb der regulären Unterrichtszeit statt und wird nicht durch die Schule Bottmingen erteilt. Wenn Ihr Kind fremdsprachig ist, erhält es entsprechende Unterlagen direkt vom Kindergarten oder der Primarschule. Falls Ihr Kind neu an unserer Schule ist und Sie sich für einen HSK-Kurs interessieren, können Sie die Unterlagen auch über unser Sekretariat beziehen.
Stand 13.10.2020
Der Bildungsrat legt jährlich die Daten der Schulferien und die schulfreien Tage fest. Nebst den landesüblichen Feiertagen ist der Freitag nach Auffahrt unterrichtsfrei.
Bitte beachten Sie dazu auch den Ferienplan und die entsprechenden Publikationen im BiBo auf der Seite Bottmingen unter der Rubrik „Unsere Schule“ oder unsere Website.
Stand 13.10.2020
Laut Bildungsgesetz sind die Erziehungsberechtigten dazu verpflichtet, ihre Kinder zum lückenlosen Besuch des Unterrichts anzuhalten. Schülerinnen und Schüler können aber auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten befristet vom Schulbesuch beurlaubt werden, wenn besondere Gründe vorliegen.
Bitte denken Sie daran, im Krankheitsfalle oder bei kurzfristigen Absenzen immer die Lehrperson Ihres Kindes zu informieren.
Stand 13.10.2020
Wir legen Wert darauf, dass der Unterricht in möglichst einheitlichen Blöcken stattfindet, so weit es die Stundentafel mit den gesetzlich vorgeschriebenen Fächern und Lektionen pro Stufe zulässt. Die Rahmenzeiten am Vormittag sind in allen Stufen gleich. Aufsteigend ab 1. Kindergarten kommen am Nachmittag sukzessive mehr Lektionen dazu.
Sie finden nachstehend Musterstundenpläne zu den jeweiligen Klassenstufen.
Sie sind als Erziehungsberechtigte für die Unfall- und Haftpflichtversicherung Ihres Kindes verantwortlich.
Stand 13.10.2020
Im Rahmen der Gesundheitsförderung im Kindergarten führen die Kindergartenlehrpersonen quartalsweise sogenannte Znünitische durch. An diesen Tagen bereiten sie mit den Kindern gemeinsam eine gesunde Zwischenverpflegung zu.
Stand 13.10.2020
Die Bildung und Erziehung der uns anvertrauten Kinder verstehen wir als gemeinsame Aufgaben von Schule und Erziehungsberechtigten, die nur mit gegenseitiger Unterstützung und Wertschätzung in enger Zusammenarbeit erfolgreich wahrgenommen werden können. Dafür verpflichten wir uns. Die folgenden Leitlinien zeigen Ihnen, was Sie bei der Erfüllung dieser gemeinsamen Aufgaben von der Schule erwarten dürfen und wie Sie als Erziehungsberechtigte unseren Bildungsauftrag unterstützen können.
a) Gemeinsame Aufgaben
Wir erziehen die Kinder zu Ehrlichkeit, Höflichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Selbstständigkeit. Wir helfen ihnen zu erkennen, was Recht und Unrecht ist und die Regeln einzuhalten. Insbesondere halten wir die Kinder zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Mitmenschen an.
b) Aufgaben der Schule
Wir heissen die Erziehungsberechtigten herzlich willkommen und bieten ihnen:
Wir sorgen für gute Rahmenbedingungen:
Wir informieren die Erziehungsberechtigten:
c) Aufgaben der Erziehungsberechtigten
Wir interessieren uns dafür, was in der Schule geschieht:
Wir sorgen dafür, dass das Kind den schulischen Verpflichtungen nachkommt:
Wir informieren die Schule:
Stand 13.10.2020